Psychotherapie
Die Kosten für die Inanspruchnahme von Psychotherapeuten, Psychologen können grundsätzlich nicht geltend machen. Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie üblicherweise auf freiwilliger Basis im Rahmen des Delegationsverfahrens. Wenn ein für die Behandlung verantwortlicher Arzt einen nichtärztlichen Psychotherapeuten einschaltet. Je nach Versicherung und Tarif bekommen Sie eine festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen pro Kalenderjahr erstattet.
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