Pflichtversicherte
Wenn man als Arbeitnehmer beschäftigt ist, sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist man krankenversicherungspflichtig. Weitere Pflichtversicherte sind: Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Auszubildende, Landwirte, Künstler, Publizisten, Rehabilitanden, Behinderte und Studenten (bis zum Abschluss des 14. Semesters bzw. bis zum 30. Lebensjahr)
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