Obliegenheiten
Obliegenheiten sind gesetzliche bzw. vertraglich auferlegte Pflichten besonderer Art für den Versicherten. Die schuldhafte Verletzung von Obliegenheiten hat möglicherweise die Leistungsfreiheit und die Kündigung durch die Versicherung zur Folge. Unter Pflichten als Versicherter zählen u.a. die Meldung eines Krankenhausaufenthaltes innerhalb von 10 Tagen (wenn Krankenkarte nicht dabei) oder der Besuch eines Arztes nach Aufforderung durch den Versicherer.
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