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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Als gesetzlich Krankenversicherter wird man automatisch Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Allerdings kann man sich befreien lassen und freiwilliges Mitglied werden. In Gegensatz zu gesetzlich versicherten müssen freiwillig versicherte Rentner auch von anderen Einnahmen Beiträge abführen, aber die Beitragssätze sind geringer.



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