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Krankengeld / Krankentagegeld

Krankengeld (gesetzlich) wird für eine Erkrankung bis max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts bis max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze, aber nicht mehr als 90% des regelmäßigen Nettoverdienstes. Das Krankentagegeld (privat) wird ohne zeitliche Begrenzung, steuer- u. sozialabgabenfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.



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