Kindernachversicherung
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsüberprüfung nach der Geburt. Ein Teil der Eltern muss aber mindestens seit 3 Monaten in der Krankenkasse sein, nach spätestens 2 Monaten muss das Neugeborene angemeldet werden. Der Umfang des Versicherungsschutzes für das Neugeborene darf nicht höher sein, als der des Elterteils.
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