Karenzzeit
Der Zeitraum zwischen Beginn des Versicherungsfalles und Einsetzen der Leistungspflicht, wird als Karenzzeit bezeichnet. Ist eine Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen mit dem Arbeitgeber vereinbart worden, benötigt die Krankentagegeldversicherung eine Karenzzeit von 6 Wochen, da erst danach die Tagegeldzahlung einsetzen muss.
© Webseite by www.veve24.de , Bilder by istockphoto.com, Texte by Tarifcheck24 GmbH
NET-TEC