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Kabelschäden

Soweit durch Kurzschluss entstanden, sind diese Schäden sind mitversichert. Allerdings erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf angrenzende Aggregate wie Lichtmaschine, elektronische Stergeräte etc. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist mindestens eine bestehende Teilkaskoversicherung.



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