Hilfsmittel
Brillengläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Brillengestelle sowie Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen gelten als Hilfsmittel. Kosten für Hilfsmittel, die über den festgelegten Festbetrag hinausgehen, muss der Versicherte selbst tragen.
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