Härtefallregelung
Wenn man Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat man in vielen Fällen Eigenanteile zu tragen. Jedoch werden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von allen Zuzahlungen befreit. Eine vollständige Befreiung von den Eigenanteilen erfolgt immer dann, wenn man dadurch unzumutbar belastet wird.
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