Geltungsbereich (private Krankenversicherung)
Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung ist zeitlich unbegrenzt auf die Heilbehandlung in Europa festgelegt. Für die Behandlung im außereuropäischen Ausland wird nur der erste Monat geleistet. Für weitere Monate muss der Versicherungsschutz mit ausdrücklicher Erklärung des Versicherers darauf ausgedehnt werden.
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