Freiberufler
Arbeitet man als Freiberufler, kann man freiwillig gesetzlich versichern. Als Voraussetzung muss man aber unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder die letzten 5 Jahren mindesten 24 Monate in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Hierzu zählen u. a. selbstständig tätige Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Heilpraktiker sowie Dolmetscher. Freiberufler können sich auch jederzeit privat kranken versichern.
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