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Familienversicherung

Die Familienversicherung regelt die beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehegatten bzw. Kinder sind mitversichert, solange deren e gesamtes Einkommen im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Kinder haben Anspruch auf Familienversicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, sind sie nicht erwerbstätig , bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden, über das 25. Lebensjahr bei Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienstes. Wenn die Kinder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht im Stande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, besteht keine Altergrenze. Wenn ein Elternteil kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat, weiterhin sein Einkommen höher ist, besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung.


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