Erstattungszusage
Vor der Inanspruchnahme bestimmter medizinischer Leistungen kann es sinnvoll sein, eine Erstattungszusage des Versicherers einzuholen. Hier ist ein Kostenplan oftmals erforderlich. Auch ist es bei aufwändigen Untersuchungen ratsam, eine Erstattungszusage der zuständigen Versicherung einzuholen. Die Erstattungszusage der Versicherung ist eine rechtsverbindliche Erklärung.
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