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Einstellraumrisiko

Außerhalb des Einstellraumes darf die Nutzung des Kfz nicht erfolgen. Das Fahrzeug darf nicht ohne Wissen der Versicherung und mit Willen des Versicherten erfolgen. Der Versicherte darf auch nicht die Nutzung durch Dritte ermöglichen. Diesen Zeitraum nennt man Einstellraumrisiko.


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