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Eigenanteile

Als Versicherter, egal ob gesetzlich oder privat, hat man Eigenanteile an den Krankheitskosten zu tragen. In der privaten Krankenversicherung beschränken sich diese normalerweise auf frei wählbare Selbstbehalte (ambulanter Bereich, Zuzahlungen bei Zahnersatz, Kieferorthopädie). Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind festgelegt, aber sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit.


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