Ehegattennachversicherung
Wenn man mindestens seit drei Monaten bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, entfällt für den Ehegatten bei einer Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb von 2 Monaten nach Eheschließung beantragt wird.
© Webseite by www.veve24.de , Bilder by istockphoto.com, Texte by Tarifcheck24 GmbH
NET-TEC