Doppelkarte
Die vorläufige Deckung durch die Versicherung wird mit der Doppelkarte nachgewiesen. Die Zulassungsstelle verlangt für die Zulassung eines Kfz eine Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies wird durch die Versicherungsbestätigungskarte nachgewiesen
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