Deckungszusage
Die vorläufige Deckungszusage des Autoversicherers begründet einen rechtlich selbständigen Versicherungsvertrag. Diese kann nicht nur alleine für die Kfz-Haftpflichtversicherung, auch für die anderen Versicherungsarten der Kfz-Versicherung, Voll- und Teilkaskoversicherung zugesagt werden.
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