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Brand

Versicherungsschutz bei Brand ist immer dann gegeben, wenn das Kfz vom Brand erfasst oder unmittelbar durch seine Einwirkung beschädigt wird. Anfallende Kosten bei Brandschäden werden in erster Line bei Selbstentzündung (Heißlaufen mit Selbstentzündung, Kurzschluss) oder bei Branderfassung erstattet. Nicht unter den Brandbegriff fallen reine Seng- und/ oder Schmorschäden.


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