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Beitragsbemessungsgrenze

Ist der Grenzbetrag, bis zu dem in der Sozialversicherung die Beiträge berechnet werden. Anfallende Arbeitsentgelte, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, werden nicht zur Beitragsbemessung mit herangezogen. Sie ist in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedlich hoch. In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragsbemessungsgrenze nach der Bemessungsgrenze in der Arbeiterrenten- u. Angestelltenversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung entspricht der in der Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung entspricht der der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung.


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