Beitragsanpassung
Der Versicherer ist jährlich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob eine Erhöhung oder Senkung des Beitrages vorgenommen werden muss. Ändert eine Beitragsanpassung den Umfang des Versicherungsschutzes nicht, so kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Als Versicherungsnehmer kann man innerhalb eines Monats, nach Erhalt der Mitteilung über eine Prämienanpassung mit sofortiger Wirkung kündigen. Jedoch erst frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragsanpassung wirksam wird. Bei Lebensversicherungen und bei einer privaten Krankenversicherung muss der Beitragsanpassungstatbestand durch einen unabhängigen Treuhänder festgestellt werden.
© Webseite by www.veve24.de , Bilder by istockphoto.com, Texte by Tarifcheck24 GmbH
NET-TEC