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Beifahrer

Beifahrer sind versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zu dem Versicherungsnehmer bzw. Halter den berechtigten Fahrer zur Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten begleiten. Als begleitender Beifahrer ist man nach der AKB nicht mitversichert sondern als Insasse anzusehen.


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