Beifahrer
Beifahrer sind versichert, wenn sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zu dem Versicherungsnehmer bzw. Halter den berechtigten Fahrer zur Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten begleiten. Als begleitender Beifahrer ist man nach der AKB nicht mitversichert sondern als Insasse anzusehen.
© Webseite by www.veve24.de , Bilder by istockphoto.com, Texte by Tarifcheck24 GmbH
NET-TEC