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Auslandsreise-Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte besitzen auf Auslandsreisen in der Regel nur über einen eingeschränkten oder keinen Versicherungsschutz. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung kann diese Lücke schließen. Eine solche Versicherung sieht eine Erstattung der Behandlungskosten bei Reisen im europäischen und außereuropäischen Ausland vor. Zu den zu erstattenden Leistungen zählt die ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- u. Verbandmittel, die Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes, die Krankentransportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und Kosten einer schmerzstillenden Zahnbehandlung. Weiterhin enthalten ist der Auslandsrücktransport, auch im Todesfall. Meist wird eine Kostenerstattung von bis zu 100% gewährt.


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