Arzneimittel
Aufwendungen für Arzneimittel werden im tariflichen Umfang erstattet, wenn diese ärztlich verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Je nach Tarif werden auch Arzneimittel erstattet, die von Heilpraktikern verordnet werden. Nähr- u. Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel werden nicht erstattet, auch wenn sie medizinisch notwendig sind.
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