Arbeitgeberzuschuss
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitentgeldgrenze nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken- u. Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, aber maximal die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrages. Dabei berücksichtigt er auch Beiträge für ein Krankenhaustagegeld bzw. für etwaige Wahlleistungen im Krankenhaus.
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