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Alterungsrückstellung

Bei zunehmendem Alter hat der Krankenversicherte mit steigenden Versicherungsleistungen zu rechnen. Der Beitrag wird so kalkuliert, dass er auch bei steigendem Alter gleich bleibt. Ein Teil des in jüngeren Jahren zu zahlenden Beitrages wird zur Bildung einer Alterungsrückstellung verwendet. Zur Finanzierung der erhöhten Leistungen wird diese dann später herangezogen wird.


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